Search Mark-Pieth.ch

Upcoming Activities

Medienmitteilung in Sachen Mobutu-Gelder

Englische Version

Heute, 14. Juli 2009, hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bakannt gegeben, dass sie keinen Anlass sieht, von ihrer Aufsichtskompetenz über die Bundesanwaltschaft Gebrauch zu machen. Sie hat meiner Aufsichtsbeschwerde in Sachen Mobutu-Gelder keine Folge geleistet.

Ich bedaure dies, weil damit die letzte Chance der Einziehung und Repatriierung der vom Mobutu-Clan gestohlenen Gelder vertan ist. Eine Auseinandersetzung mit den Rechtspositionen ist gestützt auf den Entscheid nicht möglich, da er sich inhaltlich zur Entscheidung der Bundesanwaltschaft nicht äussert. Für die demokratische Republik Congo (DRC), für den Finanzplatz Schweiz und für alle, die sich für die Rückführung von Potentatengeldern einsetzen, ist dieser Entscheid ein herber Rückschlag.

Die nachfolgenden Dokumente dienen der Erläuterung unserer Position:

Downloads

Aufsichtsbeschwerde.pdf

71 K

Brief_an_Bundesratspraesident_Merz.pdf

7.9 K

Media_Release_Mobutu_27-04-2009.pdf

5.9 K

Medienmitteilung_Mobutu_27-04-2009.pdf

6.9 K

mobutu_Entscheid_vom_14-07-2009.pdf

1.5 M